Aufhebung des restriktiven BMF-Schreibens zur AfA von Gebäuden
Die Finanzverwaltung hat ein restriktives BMF-Schreiben zur AfA (Absetzung für Abnutzung) von Gebäuden nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer aufgehoben. Damit reagieren die Behörden auf die BFH-Rechtsprechung und geben Eigentümern mehr Flexibilität.
BFH-Urteil: Mehr Spielraum für Eigentümer
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied am 28. Juli 2021 (IX R 25/19), dass Steuerpflichtige für den Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer jede geeignete Darlegungsmethode nutzen können.
Wichtig: Die Nachweise müssen Rückschlüsse auf folgende Faktoren zulassen:
- Technischer Verschleiß
- Wirtschaftliche Entwertung
- Rechtliche Nutzungsbeschränkungen
Aufhebung des BMF-Schreibens: Was sich ändert
Bisher verlangte das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023, dass Nachweise nur durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder zertifizierte Gutachter erbracht werden.
Neu: Diese strikte Vorgabe entfällt. Eigentümer können nun flexibler nachweisen, warum ihr Gebäude eine kürzere Nutzungsdauer hat.