Direkt zum Inhalt

Aufhebung des restriktiven BMF-Schreibens zur AfA von Gebäuden

, admin

Die Finanzverwaltung hat ein restriktives BMF-Schreiben zur AfA (Absetzung für Abnutzung) von Gebäuden nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer aufgehoben. Damit reagieren die Behörden auf die BFH-Rechtsprechung und geben Eigentümern mehr Flexibilität.

BFH-Urteil: Mehr Spielraum für Eigentümer

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied am 28. Juli 2021 (IX R 25/19), dass Steuerpflichtige für den Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer jede geeignete Darlegungsmethode nutzen können.

Wichtig: Die Nachweise müssen Rückschlüsse auf folgende Faktoren zulassen:

  • Technischer Verschleiß
  • Wirtschaftliche Entwertung
  • Rechtliche Nutzungsbeschränkungen
 

Aufhebung des BMF-Schreibens: Was sich ändert

Bisher verlangte das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023, dass Nachweise nur durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder zertifizierte Gutachter erbracht werden.

Neu: Diese strikte Vorgabe entfällt. Eigentümer können nun flexibler nachweisen, warum ihr Gebäude eine kürzere Nutzungsdauer hat.

Fazit

Die Aufhebung des restriktiven BMF-Schreibens gibt Eigentümern mehr Spielraum bei der AfA von Gebäuden nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer.