Grundsteuererklärung in Hamburg III.
Moin Moin nach Hamburg
Du bist Grundstücksbesitzer oder Grundstücksbesitzerin in Hamburg und möchtest gern wissen wie die Neubewertung Deines Grundstücks für Zwecke der Grundsteuer bei Dir funktioniert? Dann solltest Du diesen und die letzten zwei Beiträge lesen.
- In Teil 1 haben wir Dir erklärt was eine Feststellungserklärung ist und warum Du eine solche Erklärung dieses Jahr für Dein Grundstück abgeben musst.
- In Teil 2 ging es um die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 nach den neu ermittelten Grundsteuerwerten.
Bleibt nur noch zu erklären, wie der Grundsteuerwert des Grund und Bodens und des Gebäudes zu berechnen ist.
Die Formel zur Berechnung des Grundsteuerwertes
Die Formel ist total simpel:
Grundsteuerwert des Grund und Bodens = Grundstücksfläche in qm x 0,04 EUR/qm
Grundsteuerwert des Gebäudes = Wohn- oder Nutzfläche in qm x 0,50 EUR/qm
Bei sehr großen mit Wohngebäuden bebauten Grundstücken kann unter Umständen auch nur 0,02 EUR/qm angesetzt werden.
Die Grundsteuermesszahl für den Grund und Boden beträgt 100 %.
Die Grundsteuermesszahl für das Gebäude beträgt 70 %.
Ermäßigungen bei der Grundsteuermesszahl
Bei der Grundsteuermesszahl für das Gebäude sind aber noch Ermäßigungen möglich. Dies betrifft unter anderem Gebäude in „normaler“ Wohnlage. Hier ist eine Ermäßigung um 25 % möglich. Es wird daher zukünftig für Zwecke der Grundsteuer wichtig sein, ob man in einer „normalen“ Wohnlage oder in einer „guten“ Wohnlage in Hamburg ein Grundstück besitzt. Wo sich die „guten“ und wo die „normalen“ Wohnlagen in Hamburg befinden, ist noch nicht entschieden.
Weitere Ermäßigungen bei der Grundsteuermesszahl für das Gebäude gibt es z.B. für Baudenkmäler und für sozial geförderten Wohnraum.
Ein Beispiel
Zum Schluss noch ein Beispiel zum besseren Verständnis:
Einfamilienhaus „gute“ Wohnlage, Grundstücksfläche 500 qm, Wohnfläche 130 qm.
So ermittelt sich der Grundsteuermessbetrag:
Grund und Boden = 500 qm x 0,04 EUR/qm = 20,00 EUR x 100 % = 20,00 EUR
Gebäude = 130 qm x 0,50 EUR/qm = 65,00 EUR x 70 % = 45,50 EUR
Grundsteuermessbetrag = 65,50 EUR