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Ausfüllhilfe Grundsteuererklärung Eigentumswohnung mit ELSTER im Bundesmodell

2022-10-03 , Andreas Giebel

So erstellen Sie die Grundsteuererklärung für eine Eigentumswohnung im Eigentum von Eheleuten im Bundesmodell über Elster

Schritt 1

So erhalten Sie das passende Formular für Ihre Grundsteuererklärung

Wählen Sie zunächst auf der Linken Seite "Formulare und Leistungen" und dann "Alle Formulare" aus:

Schritt 1

Schritt 1.1

Wählen Sie unter "Alle Formulare" "Grundsteuer" aus:

Schritt 1

Schritt 1.2

Wählen Sie für Ihre Grundsteuererklärung in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen "Grundsteuer für andere Bundesländer" aus:

Schritt 1

Schritt 1.3

Wenn Sie bereits eine Grundsteuererklärung erstellt haben und die Angaben in eine weitere Grundsteuererklärung übernehmen wollen können Sie das jetzt tun, ansonsten klicken Sie bitte auf "Ohne Datenübernahme fortfahren":

Schritt 1

Schritt 2

Wählen Sie hier für Ihre Eigentumswohnung die Anlagen GW1 und GW2 aus:

Schritt 2

Schritt 3

Tragen Sie bitte hier das Aktenzeichen für Ihre Eigentumswohnung ein. Das Aktenzeichen finden Sie im Informationsschreiben des Finanzamts, in Ihrem Einheitswertbescheid für Ihre Eigentumswohnung oder im Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.

Wählen Sie auch das passende Bundesland aus, in dem Ihr Grundstück liegt:

Schritt 3

Schritt 4

Überspringen Sie diese Seite durch klicken auf "Nächste Seite":

smartsteuer
Schritt 4

Schritt 5

Wählen Sie bitte hier für die Abgabe der Grundsteuererklärung auf den Stichtag 01. Januar 2022 als "Grund der Feststellung" die "Hauptfeststellung" aus.

Wir haben hier in unserem Blog den Begriff "Hauptfeststellung" erläutert.

Bei "Art der wirtschaftlichen Einheit" kreuzen Sie bitte für eine Eigentumswohnung "bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens" an:

Grund der Feststellung

Schritt 6

Tragen Sie bitte hier die Adresse Ihrer Eigentumswohnung ein und gehen Sie dann mit einem Klick auf "Nächste Seite" zum nächsten Bearbeitungsschritt:

Schritt 11

Schritt 7

Klicken Sie hier bitte auf "+ Gemarkung und Flurstück hinzufügen":

Schritt 12

Schritt 8

Geben Sie hier bitte die Daten zu Ihrer Eigentumswohnung ein. Alle hier benötigen Daten finden Sie im Kaufvertrag Ihrer Eigentumswohnung bzw. Online in den Grundsteuerportalen der Finanzverwaltung. Es ist in vielen Fällen nicht nötig, sich hierfür einen kostenpflichtigen Auszug aus dem Grundbuch zu besorgen.
1️⃣  Gemarkung
Die Gemarkung Ihrer Eigentumswohnung können Sie kostenlos online im jeweiligen    Grundsteuerportal Ihres Bundeslandes abfragen. Klicken Sie bitte hier um einen Überblick über die Grundsteuerportale der einzelnen Bundesländer zu erhalten.

2️⃣  Grundbuchblatt
Sollten Sie das Grundbuchblatt nicht zu hand haben, lassen Sie die Eintragung einfach frei. Hier handelt es sich nicht um ein Pflichdeld. Die Übertragung der Grundsteuererklärung an die Finanzverwaltung wird auch ohne die Eintragung des Grundbuchblattes funktionieren. Sie erhalten lediglich einen Hinweis den Sie nicht beachten müssen.

3️⃣ Flur
Die Flurnummer Ihrer Eigentumswohnung können Sie ebenfalls kostenlos online im jeweiligen  Grundsteuerportal Ihres Bundeslandes abfragen. Klicken Sie bitte hier um einen Überblick über die Grundsteuerportale der einzelnen Bundesländer zu erhalten. Diese ergibt sich aber unter anderem auch aus dem Kaufvertrage Ihrer Eigentumswohnung.

4️⃣ Flurstück: Zähler, Nenner
Auch das Flurstück können Sie kostenlos online im jeweiligen Grundsteuerportal Ihres Bundeslandes abfragen. Klicken Sie bitte hier um einen Überblick über die Grundsteuerportale der einzelnen Bundesländer zu erhalten. Bitte beachten Sie das es nicht zu jedem Flurstück auch einen Nenner gibt. Es kann auch sein, das ein Flurstück nur aus einer Zahl besteht. Dann erfassen Sie diese bitte unter "Zähler" und nehmen bei "Nenner" keine Eintragungen vor. Die Angaben zum Flurstück finden Sie auch im Kaufvertrag zu Ihrer Eigentumswohnung.

5️⃣ Fläche
Auch die Grundstücksfläche lässt sich kostenlos online im jeweiligen Grundsteuerportal Ihres Bundeslandes abfragen. Klicken Sie bitte hier um einen Überblick über die Grundsteuerportale der einzelnen Bundesländer zu erhalten. Bitte tragen Sie hier die gesamte Fläche des Grundstücks ein auf dem sich das Wohnhaus mit Ihrer Eigentumswohnung befindet. Erst in einem späteren Schritt werden wir die Fläche des Grundstücks erfassen die Ihrem Miteigentumsanteil entspricht. Tragen Sie hier die Fläche nicht richtig ein, werden Sie Ihre Grundsteuererklärung nicht an die Finanzverwaltung übertragen können.

smartsteuer 6️⃣ Zur wirtschaftlichen Einheit geöhrender Anteil: Zähler/Nenner
Hier geben Sie bitte bei einer Eigentumswohnung Ihren Miteigentumnsanteil lt. Kaufvertrag Ihrer Eigentumswohnung ein. Was ein Miteigentumsanteil ist wird hier sehr gut erklärt. Ein Miteigentumsanteil wird mit Hilfe eines Bruchs wie zum Beispiel 10,23 / 1.000 tel ausgedrückt. Den Miteigentumsanteil für Ihre Wohnung finden Sie im Kaufvertrag. Haben Sie diesen nicht mehr zur Hand, können Sie auch bei Ihrer Hausverwaltung den Miteigentumsanteil erfragen.

Beträgt Ihr Miteigentumsanteil zum Beispiel 10,23 /1.000 tel tragen Sie bitte bei Zähler Kennzahl 17 "10,23" und bei Nenner Kennzahl 18 "1000" ein.

Mit Hilfe dieser Eintragungen wird in einem späteren Schritt Ihr genauer Anteil an dem Grundstück ermittelt.

7️⃣ Enthalten in ....
Wählen Sie bitte hier "erste Fläche (Schlüsselwert 1)" aus.

Schritt 13

Schritt 9

Wenn Sie Alles richtig erfasst haben müsste jetzt das Feld mit den Angaben zum Grundstück grün umrandet sein. Sie können dann mit dem Klick auf "Nächste Seite" mit der Bearbeitung Ihrer Erklärung fortfahren. Müssen Sie ein weiteres Grundstück anlegen, weil zu Ihrer Eigentumswohnung noch ein Stellplatz auf einem weiteren Flurstück gehört, klicken Sie bitte auf "Gemarkung und Flurstück hinzufügen". Hier verfahren Sie dann wie unter Schritt 8. Bei "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Zähler / Nenner" tragen Sie bitte auch hier Ihren Miteigentumsanteil lt. Kaufvertrag ein. Und vergessen Sie bitte nicht bei "enthalten in" = "Erste Fläche (Schlüsselwert 1)" auszuwählen.

Schritt 14

Schritt 10

Wählen Sie hier bitte die passenden Eigentumsverhältnisse aus. In den meisten Fällen ist "Alleingentum" (die Wohnung gehört nur einer Person) oder "Ehegatten/Lebenspartner" die richtige Auswahl.

Schritt 15

Schritt 11

Klicken Sie hier bitte auf "Eigentümer / Beteiligte hinzufügen" um jetzt die Eigentümer der Wohnung zu erfassen.

Schritt 16

Schritt 12

Tragen Sie hier bitte die passenden Angaben zum Eigentümer der Wohnung ein.

Schritt 17

Schritt 13

Wenn Sie wollen, können Sie hier Ihre steuerlichen Daten eintragen. Dies sind aber keine Pflichtfelder. Die Abgabe der Grundsteuererklärung wird auch ohne eine Eingabe der Steuernummer und der Identifikationsnummer funktionieren. Sie erhalten zwar am Ende einen Hinweis, das diese Daten fehlen. Eine Übertragung der Erklärung an die Finanzverwaltung wird aber trotzdem möglich sein.

Vergessen Sie aber nicht bei "Anteil am Grundstück" bei Alleineigentum bei "Zähler" die 1 und bei Nenner ebenfalls die 1 einzutragen. Gehört die Wohnung Ihnen zusammen mit Ihrem Ehegatten tragen Sie bei "Zähler" die 1 und bei Nenner die "2" ein.

Schritt 18

Schritt 14

Grundsteuerbefreiungen finden sich hier:

§ 3 Grundsteuergesetz

§ 4 Grundsteuergesetz

Grundsteuerervergünstigungen finden Sie hier:

§ 15 Grundsteuergesetz

In den meisten Fällen dürfte aber bei einer Eigentumswohnung weder eine Grundsteuerbefreiung noch eine Grundsteuervergünstigung vorliegen. Sie können diese Abfrage dann mit einem Klick auf "nächste Seite" überspringen.
 

 

Schritt 19

Schritt 15

Diese Seite ist nur wichtig, wenn Sie dem Finanzamt eine Nachricht zusammen mit Ihrer Grundsteuererklärung zukommen lassen möchten. Eine Eintragung hier wird dazu führen, dass Ihre Grundsteuererklärung sehr viel länger in der Bearbeitung sein wird. 

In den Finanzämtern wird nicht jede einzelne Grundsteuererklärung durch einen Sachbearbeiter geprüft. Das ist bei der Vielzahl der Grundstücke nicht zu schaffen. Daher übernehmen Computer die Prüfung der Erklärungen. Diese prüfen dabei die Angaben in Ihrer Grundsteuererklärung auf Plausibilität. Die genauen Prüfungsmethoden sind leider nicht bekannt und werden von der Finanzverwaltung geheim gehalten.

Findet der Computer keine Fehler, werden die Bescheide automatisch erlassen ohne das nochmal ein Mensch darüber schaut.

Machen Sie hier allerdings Angaben, ist es sehr wahrscheinlich das ein Sachbearbeiter sich nochmals Ihre Erklärung anschaut. Dies kann aber wegen der Überlastung der Bewertungssttellen sehr lange dauern.

Schritt 20

Schritt 16

Angaben zur Empfangsvollmacht müssen Sie hier nur machen, wenn jemand anderes als der Eigentümer des Grundstücks die Feststellungsbescheide vom Finanzamt bekommen soll. Häufig sind Steuerberater Empfangsbevollmächtigt, diese wären dann hier einzutragen. Soll der Bescheid Ihnen als Eigentümer zugesandt werden, müssen Sie hier keine weiteren Eintragungen vornehmen.

Schritt 21

Schritt 17

Hier sind nur Angaben zu machen, wenn Ihnen jemand Drittes bei der Erstellung der Erklärung geholfen hat. Gemeint sind hier zum Beispiel Steuerberater. Angehörige oder Freunde die Sie bei der Erstellung der Grundsteuererklärung unterstützt haben, müssen hier aber nicht eingetragen werden.

Schritt 22

Schritt 18

Sie befinden sich jetzt in der Anlage Grundstück (GW2). Bitte klicken Sie hier auf "Nächste Seite".

Schritt 23

Schritt 19

Wählen Sie bitte hier bei einer Eigentumswohnung als Grundstücksart "Wohnungseigentum" aus.

Schritt 24

Schritt 20

Angaben zur Grundsteuerbefreiung sind bei einer Eigentumswohnung meist nicht zu machen.

Gründe für eine Grundsteuerbefreiung finden sich in § 3 Grundsteuergesetz und in § 4 Grundsteuergesetz. Sind Sie sich unsicher ob hier Eintragungen vorzunehmen sind, fragen Sie zur Sicherheit auch einen Steuerberater.

Schritt 25

Schritt 21

Angaben zur Grundsteuervergünstigung sind unter anderem vorzunehmen, wenn Ihre Eigentumswohnung nach dem Wohnraumförderungsgesetz gefördert wurde. Diese und weitere Grundsteuervergünstigungen sind in § 15 Grundsteuergesetz zu finden. Prüfen Sie hier bitte, ob die Voraussetzungen für eine Vergünstigung bei Ihrer Wohnung erfüllt sind. In den meisten Fällen sind aber auch hier keine Eintragungen zu machen.

Schritt 26

Schritt 22

Hier müssen Sie jetzt etwas rechnen. In Schritt 8 haben Sie ja bereits die Fläche des Grundstücks eingetragen auf dem sich das Wohnhaus mit Ihrer Eigentumswohnung befindet. Außerdem haben Sie dort Ihren "Miteigentumsanteil" erfasst. Jetzt müssen Sie die Fläche ermitteln, die Ihrem Miteigentumsanteil entspricht. Wenn Sie zum Beispiel in Schritt 8 eine Fläche von 2.000 qm eingetragen haben und Ihr Miteigentumsanteil beträgt 50 / 1.000 tel, dann rechnen Sie wie folgt:

2.000 qm / 1.000 x 50 = 100 qm

Sie tragen also bei Fläche 100 qm ein. Machen Sie hier einen Fehler, können Sie Ihre Erklärung leider nicht an die Finanzverwaltung übertragen. Das Programm prüft im Hintergrund die Eintragungen zu Schritt 8 und die Eintragungen hier. Passen diese nicht zusammen, bekommen Sie einen Fehlerhinweis.

smartsteuer Den Bodenrichtwert finden Sie häufig in dem Anschreiben von Ihrem Finanzamt. Wurde für Ihr Grundstück kein Bodenrichtwert durch das Finanzamt mitgeteilt, können Sie diesen auch Online über die Grundsteuerportale der Bundesländer abrufen.

Eintragungen zum abweichende Entwicklungszustand müssen nur bei unbebauten Grundstücken gemacht werden. Bei einer Eigentumswohung sind daher an dieser Stelle keine Eintragungen vorzunehmen.

Schritt 27

Schritt 23

Bitte klicken Sie an dieser Stelle auf "Gebäude hinzufügen".

Schritt 28

Schritt 24

An dieser Stelle bitte auf "Nächste Seite" klicken.

Schritt 29

Schritt 25

An dieser Stelle müssen Sie Angaben zur Bezugsfertigkeit Ihrer Eigentumswohnung machen. Angaben hierzu finden Sie in den Bauunterlagen, in Kaufverträgen oder bei Ihrer Hausverwaltung.

Wie sich das Jahr der Bezugsfertigkeit auf die Grundsteuer auswirken kann haben wir hier in unserem Blog erläutert. Auch was unter einer Kernsanierung zu verstehen ist, wurde von uns hier erklärt.

Schritt 30

Schritt 26

Tragen Sie hier bitte die Anzahl der Garagen- oder Tiefgaragenstellplätze ein, welche zu Ihrer Eigentumswohnung gehören. Bitte beachten Sie, das Stellplätz im Freien oder Carports hier nicht erfasst werden müssen.

Angaben zur Grundsteuerbefreiung bzw. zu Grundsteuervergünstigungen müssen nur gemacht werden, wenn Sie in Schritt 20 bzw. Schritt 21 Eintragungen vorgenommen haben.

Schritt 31

Schritt 27

Zunächst müssen Sie jetzt die Wohnfläche für Ihre Eigentumswohnung ermitteln. Was zur Wohnfläche gehört und was nicht, haben wir hier in unserem Blog erklärt.

Wenn Sie die Wohnflläche ermittelt haben suchen Sie jetzt die richtige Zeile im Formular.

Unterschieden wird zwischen:

Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 60 qm

Wohnungen mit einer Wohnfläche zwischen 60 qm und 100 qm

Wohnungen mit einer Wohnfläche über 100 qm

Grund für diese Unterscheidung ist, das je nach Wohnungsgröße unterschiedliche fiktive Mieten angesetzt werden. Genauer haben wir dies hier in unserem Blog erläutert.

Haben Sie die richtige Zeile gefunden tragen Sie bitte bei Anzahl der Wohnungen die "1" ein. Und erfassen danach die Wohnfläche.

Schritt 32

Schritt 28

Bei Eigentumswohnungen müssen Sie hier keine weiteren Angaben zur Nutzfläche machen. Klicken Sie daher hier bitte auf "Gebäude übernehmen".

Schritt 34