Ausfüllhilfe Grundsteuererklärung Einfamilienhaus
So erstellen Sie die Grundsteuererklärung für ein Einfamilienhaus im Eigentum von Eheleuten im Bundesmodell
Schritt 1
In Zeile 1 tragen Sie bitte das Jahr der Hauptfeststellung, also 2022 ein.
In Zeile 2 gehört das Aktenzeichen bzw. die Steuernummer für Ihr Grundstück. Dieses finden Sie im Anschreiben Ihres Finanzamtes oder im aktuellen Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.
In Zeile 3 bitte das "Lagefinanzamt" Ihres Grundstücks eintragen. Auch dieses finden Sie im Anschreiben Ihres Finanzamtes oder im aktuellen Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde.
Grund der Feststellung ist hier für die erstmalige Neubewertung Ihres Hauses für Zwecke der Grundsteuer die Hauptfeststellung. Tragen Sie daher in Zeile 4 Kennzahl 11 die Zahl "1" ein.
In die Kennzahl 10 tragen Sie bitte bei einem Einfamilienhaus als Art der wirtschaftlichen Einheit die Zahl "2" für bebautes Grundstück ein.
Schritt 3
Bitte tragen Sie in Zeile 9 die Gemarkung (Ort) Ihres Grundstücks ein. Weitere Angaben zu Flur und Flurstück bzw. zu der Fläche finden Sie im Grundbuchauszug für Ihr Grundstück bzw. kostenlos über die Grundsteuerportale der Bundesländer.
Diese finden zu unter folgendem Link: Hier klicken für Grundsteuerportale
Wichtig: In die Zeile 11 für ein Einfamilienhaus im Eigentum von Ehegatten, bitte nur "1,0000" in Kennzahl 17 und "1" in Kennzahl 18 eintragen.
Tragen Sie bitte bei "enthalten in" die Zahl "1" ein, wenn sich Ihr Einfamilienhaus nur auf einem Grundstück befindet.
Schritt 4
Hier bitte bei einen Einfamilienhaus im Eigentum von Eheleuten in die Kennzahl 40 die "4" eintragen.
Schritt 5
Hier tragen Sie bitte die Daten des ersten Ehegatten ein. In Zeile 41 tragen Sie als Laufende Nummer des Eigentümers die Zahl "1" ein. Der zweite Ehegatte wird dann ab den Zeilen 59 erfasst. Hier ist dann für den zweiten Ehegatten in Zeile 59 als Laufende Nummer des Eigentümers die Zahl "2" einzutragen.
Schritt 6
Tragen Sie hier bitte in Zeile 49 und 50 die steuerlichen Daten des ersten Ehegatten ein. Diese finden Sie in Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.
In Zeile 51 bitte bei Grundstücken im Eigentum von Eheleuten bei Zähler die "1" und beim Nenner die "2" eintragen.
Schritt 7
Bitte verwenden Sie nun die Anlage Grundstück.
Hier bitte in Zeile 3 für ein Einfamilienhaus die Zahl "2" eintragen.
In Zeil 4 geben Sie bitte die Grundstücksfläche in Quadratmeter (qm) und den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks in Euro ein.
Die Angaben zur Grundstücksfläche und zum Bodenrichtwert finden Sie in den Grundsteuerportalen der einzelnen Bundesländer.
Hier geht es zu den Grundsteuerportalen
Schritt 8
In Zeile 7 tragen Sie als laufende Nummer des Gebäudes die "1" ein.
In Zeile 8 Kennzahl 13 tragen Sie die "1" ein wenn Ihr Einfamilienhaus vor 1949 erstmalig bezugsfertig wurde. Wurde Ihr Einfamilienhaus nach 1949 bezugsfertig, tragen Sie bitte das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit in Kennzahl 14 ein. Das Jahr der Bezugsfertigkeit ist unter anderem wichtig für die im Bewertungsverfahren verwendete fiktive Nettokaltmiete. Diese ergibt sich aus der Anlage 39 des Bewertungsgesetzes.
Erfolgte eine Kernsanierung, verändert sich das Jahr der Bezugsfertigkeit auf das Jahr der Kernsanierung. Wann eine Kernsanierung vorliegt, werden wir in einem späteren Blogbeitrag noch erklären.
Die Anzahl der Garagen, welche zu Ihrem Einfamilienhaus gehören, tragen Sie bitte in Zeile 10 Kennzahl 71 ein. Für jede Garage wird eine fiktive Nettokaltmiete von 35,00 EUR/Monat von der Finanzverwaltung angesetzt. Carports oder Stellplätze im Freien sind hier nicht mit anzugeben.
Danach müssen die Wohnflächen in Zeile 11 erfasst werden. Ein Einfamilienhaus enthält nach der Definition des § 249 BewG nur eine Wohnung. Daher müssen Sie hier je nach Größe der Wohnung entweder in Zeile 11 (Kennzahl 31) oder Zeile 12 (Kennzahl 41) oder Zeile 13 (Kennzahl 51) nur einmal die Zahl "1" eintragen.
Bitte tragen Sie dann noch die Wohnfläche Ihres Einfamilienhauses ein. Die Wohnfläche ist ein wichtiger Bestandteil bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts Ihres Hauses. Von daher sollten Sie auf die Ermittlung der Wohnfläche besondere Sorgfalt verwenden. Wie die Wohnfläche ermittelt wird haben wir Ihnen hier erklärt:
Hier klicken für Tipps zur Wohnflächenberechnung
Sollten Sie Hilfe bei der Ermittlung Ihrer Wohnfläche benötigen dann lesen Sie bitte auch den folgenden Blogbeitrag:
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