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Entnahme Erklärung PV Anlage per ELSTER

2024-01-07 , Andreas Giebel

Wer als Betreiber einer Photovoltaikanlage keine Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Strom mehr zahlen möchte, sollte eine „Entnahme Erklärung“ an die Finanzverwaltung senden. Dies geht einfach, schnell und rechtsicher auch mit der ELSTER Lösung der Finanzverwaltung. Wir erklären hier genau was dabei beachtet werden sollte.

Voraussetzungen prüfen

Um der Umsatzbesteuerung des selbst verbrauchten Stroms zu entgehen, muss zunächst die Photovoltaikanlage aus dem "umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen" entnommen werden.

Dies erfolgt nach § 12 Abs. 3 UStG zum "Nullsteuersatz". Das heißt die Entnahme löst keine Umsatzsteuerbelastung aus.

Damit die PV Anlage ohne Umsatzsteuer entnommen werden kann, muss nach Ansicht des Finanzamtes mindestens 90 % des erzeugten Stroms privat verbraucht werden.

Aus Vereinfachungsgründen ist dabei immer dann von einer mehr als 90%igen privaten Verwendung auszugehen, wenn ein Teil des mit der Anlage erzeugten Stroms in einer Batterie gespeichert wird.

Dies gilt auch dann, wenn mit Hilfe einer Wall-Box die Autobatterie des privat genutzten Fahrzeugs aufgeladen wird; ebenso, wenn eine Wärmepumpe zusammen mit der Photovoltaikanlage betrieben wird.

Diese Vereinfachungsregelung ist auch dann anzuwenden, wenn nach der Entnahme tatsächlich mehr als 10% des erzeugten Stroms weiter veräußert wird.

Quelle:
Finanzverwaltung NRW

 

Musterantrag herunterladen

Sind die Voraussetzungen für die Entnahme zum Nullsteuersatz erfüllt, können Sie sich hier unseren Musterantrag herunterladen:

Hier klicken um die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zu sparen.

Der von uns zur Verfügung gestellte Text kann dann in die spätere ELSTER Nachricht an die Finanzverwaltung kopiert werden.

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