Ermittlung der Wohnfläche für die Grundsteuererklärung
Für die Erstellung der Grundsteuererklärung eines Einfamilienhauses, eines Zweifamilienhauses, eines Mietwohngrundstücks oder einer Eigentumswohnung wird außer in Baden-Württemberg immer auch die Wohnfläche benötigt.
Wie sich diese ermittelt erklären wir hier.
Verschiedene Verfahren zur Wohnflächenberechnung
Zur Wohnflächenberechnung existieren mehrere Berechnungsmethoden, die jedoch erheblich voneinander abweichende Ergebnisse liefern.
Wichtig: Die Wohnfläche für die Grundsteuererklärung ermittelt sich nur nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV).
Wohnflächenberechnung nach WoFlV
Als Wohnfläche wird die anrechenbare Grundfläche der Wohnräume eines Gebäudes bezeichnet. Dabei stimmt die tatsächliche Grundfläche nicht immer mit der Wohnfläche überein, da bestimmte Flächen abgezogen werden können. Welche Flächen wie angerechnet werden erklärt die nachfolgende Abbildung.
Welche Räume gehören zur Wohnfläche
Zur Wohnfläche gehören laut Wohnflächenverordnung
✅ Wohnzimmer
✅ Schlaf- und Kinderzimmer
✅ Küchen
✅ Esszimmer
✅ Flure
✅ Badezimmer und WCs
✅ Neben- und Abstellräume
✅ Sauna und Fitnessräume
✅ Pool und Schwimmbad
Außerdem können auch Balkone, Wintergärten oder Terrassen ganz oder teilweise zur Wohnfläche gerechnet werden.
Welche Räume gehören nicht zur Wohnfläche
Nicht zur Wohnfläche gehören laut Wohnflächenverordnung
❌ Keller
❌ Abstellräume außerhalb der Wohnung
❌ Garagen
❌ Flächen mit einer Deckenhöhe von unter einem Meter (Dachschrägen)
Partner für die Wohnflächenberechnung
Unser Tipp:
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