Information zur Grundsteuerreform in Baden-Württemberg
Hier alles zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg
Bodenwertmodell in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg belegener Grundbesitz wird künftig nach dem modifizierten Bodenwertmodell bewertet.
Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ergibt sich aus dem Bodenwert des Grundstücks, d. h. sie wird durch Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert auf den Stichtag 1.1.2022 ermittelt.
Im Vergleich zum Bundesmodell kommt das baden-württembergische Modell also mit nur zwei Bewertungsparametern aus.
Informationsschreiben der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg wird im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2022 Informationsschreiben an alle Eigentümer und Eigentümerinnen mit Grundbesitz in Baden-Württemberg versenden.
Diese Informationsschreiben sollen bei der Vorbereitung auf die Abgabe der Feststellungserklärung unterstützen und enthalten wertvolle Hinweise zum weiteren Vorgehen und zum konkreten Grundstück.
Bodenrichtwert und Grundstücksgröße kostenlos
Im Rahmen der Steuererklärung für die Grundsteuer müssen für das baden-württembergische Bodenwertmodell lediglich folgende Werte angegeben werden:
✅ Bodenrichtwert und die
✅ Fläche des Grundstücks
Die Bodenrichtwerte sowie auch die Grundstücksgröße können nunmehr Online unter folgendem Link abgerufen werden:
Hier Klicken für BORIS-BW
Die Finanzverwaltung hat auf ihrer Webseite außerdem die meist gestellten Fragen zur neuen Grundsteuer mit den entsprechenden Antworten sowie verschiedene Informationsvideos veröffentlicht.