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Information zur Grundsteuerreform in Bayern

2022-05-21 , Andreas Giebel

Hier alles zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Bayern

In Bayern gilt das Flächenmodell

In Bayern wird im Bereich der Grundsteuer B ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt, das allein mit der Angabe der Grundstücks- und Gebäudeflächen auskommt.

Für sehr große Grundstücke und für Grundstücke, die zu bestimmten Zwecken genutzt werden, sieht das bayerische Grundsteuergesetz Ermäßigungen vor. Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer A wird dagegen nach dem Vorbild des Bundesmodells ermittelt.

Informationsschreiben der Finanzverwaltung

Die bayerische Finanzverwaltung hat am 31.3.2022 mit dem Versand von Informationsschreiben an alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen begonnen. Die Informationsschreiben richten sich an Personen mit Grundstücken in Bayern und einer inländischen Anschrift. Sie sollen die Eigentümer mit den wichtigsten Informationen zur Erklärungspflicht versorgen.

Datenabruf aus dem Liegenschaftskataster

Für in Bayern belegene Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft hat die bayerische Vermessungsverwaltung einen Datenabruf aus dem Liegenschaftskataster über die Anwendung BayernAtlas ermöglicht. Die Daten werden für die Abgabe der Grundsteuererklärungen benötigt.

Die folgenden Daten können im Zeitraum 1.7. bis 31.12.2022 kostenlos über den BayernAtlas-Grundsteuer abgerufen werden:

  • Flurstücksnummer,
  • amtliche Fläche,
  • Gemeindenamen,
  • Gemarkungsname und Gemarkungsnummer,
  • tatsächliche Nutzung mit den zugehörigen Flächenanteilen,
  • bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen: die Flächenanteile je Ertragsmesszahl und die Gesamt­ertragsmesszahl.

Die im BayernAtlas-Grundsteuer bereitgestellten Daten beziehen sich auf den Stichtag 1.1.2022 und sind damit für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 maßgebend.

Der Link zur Anwendung BayernAtlas: Bitte hier klicken.

So kann bei Ausfüllen der Steuererklärung unkompliziert auf die Katasterdaten zurückgegriffen werden.

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