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Information zur Grundsteuerreform in Hessen

2022-05-21 , Andreas Giebel

Alle Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Hessen

Hessen bewertet nach dem Flächen-Faktor-Verfahren

Für in Hessen belegene Grundstücke kommt das Flächen-Faktor-Verfahren zur Anwendung.

Dieses Verfahren basiert auf der Grundlage des bayerischen Flächen-Modells. Das hessische Grundsteuergesetz ergänzt dieses allerdings um einen lagebezogenen Faktor, der die Grundstückslage bei der Berechnung mit einfließen lässt.

Dieser Faktor berechnet sich durch das Verhältnis von dem Zonen-Bodenrichtwert eines Grundstücks zu dem durchschnittlichen Bodenrichtwert in der jeweiligen Gemeinde. Der Bodenrichtwert dient also als Indikator für eine gute oder schlechtere Lage.

Informationsschreiben

Für Juni 2022 plant die hessische Finanzverwaltung den Versand eines Informationsschreibens zur Erklärungspflicht im Rahmen der Grundsteuerreform.

Die Informationsschreiben werden an die Eigentümer und Eigentümerinnen mit hessischem Grundbesitz versandt. Sie enthalten folgende Daten:

✅ Aktenzeichen des Grundstücks
✅ Angaben zur Lage des Grundstücks
✅  Checkliste zur Vorbereitung der Erklärung

Checklisten

Die hessische Finanzverwaltung bietet bereits aktuell auf ihrer Webseite verschiedene Checklisten an, mit deren Hilfe sich Erklärungspflichtige mit Grundbesitz in Hessen umfassend über die in der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag anzugebenden Daten informieren können.

Flurstücksnachweis (für die Grundsteuer B)

Ein besonderes Serviceangebot im Rahmen der Erklärungsabgabe bietet die hessische Steuerverwaltung in Zusammenarbeit mit der hessischen Katasterverwaltung mit dem Flurstücksnachweis (für die Grundsteuer B) an.

Der Flurstücksnachweis bietet die Möglichkeit zum kostenlosen Abruf folgender Angaben:

✅ Gemarkung
✅ Flur
✅ Flurstück
✅  Grundstücksfläche (amtliche Fläche),
✅ Lage
✅ Grundbuchblattnummer

Diese Daten sind im Rahmen ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag für die Grundsteuer B anzugeben.

Sie sollten allerdings auf Aktualität und Vollständigkeit geprüft werden, bevor eine Übernahme in die Erklärung erfolgt.

Eine Anleitung zum Abruf des Flurstücksnachweises findet sich auch auf der Seite der hessischen Finanzverwaltung.

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Auch Eigentümer und Eigentümerinnen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundsteuer A) werden bei der Erklärungsabgabe unterstützt.

Voraussichtlich im Juni 2022 werden betroffene Erklärungspflichtige einen sog. "Sonderkatasterauszug Hessen – Grundsteuerreform (LuF)" online kostenlos abrufen können. Dieser Sonderkatasterauszug wird alle zu der wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücke und die für die Erklärungsabgabe benötigten Daten enthalten, soweit diese der Steuerverwaltung bekannt sind.

Um den Sonderkatasterauszug abrufen zu können, müssen Erklärungspflichtige das Aktenzeichen der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit angeben.

Der Link zum Aufruf des Sonderkatasterauszugs wird im Juni 2022 auf der themenbezogenen Webseite zur Grundsteuerreform der hessischen Finanzverwaltung zu finden sein.

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