Information zur Grundsteuerreform im Saarland
Die Eigentümer und Eigentümerinnen von saarländischem Grundbesitz sollen laut Webseite der Finanzverwaltung Ende Juni 2022 ein Informationsschreiben erhalten, welches durch ein Datenblatt ergänzt wird
Inhalt des Datenblattes im Saarland
Das Schreiben wird sowohl an Grundstückseigentümer als auch an Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs versendet werden.
Inhalt des beigefügten Datenblattes werden die wichtigsten grundstücksbezogenen Daten sein, die für das Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte benötigt werden.
Das Datenblatt wird Aufschluss über folgende Angaben geben:
✅ Aktenzeichen
✅ Lagebezeichnung
✅ Gemarkung
✅ Flurstückskennzeichen
✅ Fläche des Flurstücks,
✅ Bodenrichtwert zum Stichtag 1.1.2022
✅ Ertragsmesszahl
Das Informationsschreiben ist als Serviceangebot zu verstehen und die Daten müssen von den Eigentümern vor Übernahme in die Feststellungserklärung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden.
Abruf Bodenrichtwerte
Der für die Feststellung des Grundsteuerwerts maßgebliche Bodenrichtwert auf den Stichtag 1.1.2022 kann außerdem auf der Webseite des saarländischen Geoportals in der Anwendung Grundsteuerviewer kostenlos abgerufen werden.
Welche Daten müssen selbst ermittelt werden?
Das durch die Finanzverwaltung zur Verfügung gestellte Datenblatt enthält keine gebäudebezogenen Informationen.
Für bebaute Grundstücke sind daher noch die folgenden Daten zu ermitteln und im Rahmen der Feststellungserklärung anzugeben:
✅ Grundbuchblattnummer (keine zwingende Angabe)
✅ Grundstücksart und ggf. Gebäudeart
✅ bei zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken: Wohnfläche
✅ bei zu betrieblichen genutzten Grundstücken: Bruttogrundfläche
✅ Anzahl der Wohnungen
✅ Anzahl der Garagen/Tiefgaragenstellplätze (ohne Außenstellplätze)
✅ Baujahr/Jahr der Bezugsfertigkeit des Gebäudes
Die Daten können Sie ggf. teilweise aus Ihren Bauunterlagen oder einem notariellen Kaufvertrag entnehmen.