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Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen

, Andreas Giebel

Die nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung wird ab Mai ein individuelles Informationsschreiben an alle Eigentümer und Eigentümerinnen mit Grundbesitz in Nordrhein-Westfalen versenden.

Inhalt Informationsschreiben Grundvermögen

Inhalt des Informationsschreibens sollen die folgenden Daten sein:

✅ Aktenzeichen
✅ Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
✅ Gemarkung
✅ Flurstückskennzeichen  
✅ Fläche des Grundstücks
✅ Bodenrichtwert auf den Stichtag 1.1.2022

Inhalt Informationsschreiben Land- und Forstwirtschaft

Außerdem ist im zweiten Quartal 2022 ein weiteres Schreiben an die Eigentümer und Eigentümerinnen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs mit Wohnteil geplant. Das Schreiben wird nähere Informationen enthalten und gegebenenfalls wird auch ein zusätzliches Aktenzeichen für das Wohngebäude mitgeteilt, das bisher im Rahmen der Einheitsbewertung im Betrieb mitbewertet wurde.

Geodatenportal Grundvermögen

Außerdem steht ab sofort das Grundsteuerportal  online zur Verfügung.  Auf der Webseite der Finanzverwaltung sind Erklärvideos verfügbar, die Schritt für Schritt den Datenabruf im Grundsteuerportal demonstrieren.

Für die Grundsteuer B (Grundvermögen) können folgende Daten im Grundsteuerportal abgerufen werden:

✅ Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
✅ Gemarkung und Gemarkungsnummer
✅ Grundbuchblattnummer
✅ Flur und Flurstück (Zähler/Nenner)
✅ Flurstücksfläche und
✅ Bodenrichtwert zum Stichtag 1.1.2022

 

Geodatenportal Land- und Forstwirtschaft

Für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) können folgende Daten im Grundsteuerportal abgerufen werden:

✅ Flurstückskennzeichen
✅ Lage des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft,
✅ Gemeinde,
✅ Gemarkung und Gemarkungsnummer,
✅ Grundbuchblattnummer,
✅ Flur und Flurstück (Zähler/Nenner),
✅ Flurstücksfläche,
✅ im Kataster ausgewiesene Nutzung
✅ Etragsmesszahl.