Information zur Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein
Die schleswig-holsteinische Finanzverwaltung hat im Juni damit begonnen, den Eigentümern von Grundbesitz in Schleswig-Holstein ein Informationsschreiben zu der Grundsteuerreform und der damit verbundenen Erklärungspflicht zuzusenden.
Versand der Informationsschreiben ab Juli
Die Informationsschreiben enthalten unter anderem die Steuernummer des Grundbesitzes, welche für die Abgabe der Grundsteuererklärung benötigt wird.
Die Eigentümer und Eigentümerinnen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs mit Wohnteil werden wohl erst im Herbst 2022 angeschrieben und über das für den Wohnteil neu zu erteilende Aktenzeichen informiert.
Grundsteuerportal Schleswig-Holstein
Die in der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgefragten Bodenrichtwerte auf den 1.1.2022 (nur für die Grundsteuer B) und Ertragsmesszahlen (nur für Grundsteuer) können in einem Online-Portal abgerufen werden.
Den Link zum Potal hier:
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Über dieses Portal haben Grundbesitzer außerdem die Möglichkeit, die Flurstücksangaben und die amtlichen Flächen abzufragen.