Wo finde ich mein Aktenzeichen?
Hier findest Du das Aktenzeichen
Als Eigentümer eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder generell von Immobilien wirst auch Du von der Grundsteuerreform in 2022 betroffen sein. Das heißt für Dich, das Dein Grundstück für Zwecke der Grundsteuer neu bewertet werden muss. Hierzu musst Du zwingend eine Erklärung, digital bei Deinem Finanzamt einreichen. Hierzu wird Dich entweder Dein Finanzamt auffordern oder es wird eine sogenannte öffentliche Bekanntgabe geben. Die Erklärung kannst Du ab dem 01. Juli 2022 einreichen. Zeit hast Du dafür aber nur bis zum 31. Oktober 2022. Die Frist zur Abgabe der Erklärung ist also ziemlich knapp.
Was Du für die Erklärung auf jeden Fall benötigen wirst, ist das bisherige Einheitswertaktenzeichen Deines Grundstücks. Auch wenn die alten Einheitswerte im Zuge der Grundsteuerreform 2022 auch Hauptfeststellung 2022 genannt entfallen werden, die alten Aktenzeichen gelten trotzdem weiter.
Du findest das Einheitswertaktzeichen unter anderem auf dem Grundsteuerbescheid Deiner Gemeinde. Wenn Du ein Grundstück bzw. eine Immobilie erworben hast, findest Du das Einheitswertaktenzeichen auch auf dem sogenannten „Grundsteuermessbescheid“ bzw. auf dem „Bescheid über die Zurechnungsfortschreibung des Einheitswertes“. Und zu guter Letzt gibt es vielleicht auch noch einen alten Einheitswertbescheid in Deinen Unterlagen z.B. weil Du ein Haus oder ein Gebäude neu errichtet oder erheblich umgebaut hast.
Zur Zeit werden in den einzelnen Bundesländern Informationsschreiben zu Grundsteuerreform verschickt. In diesen Schreiben ist das Einheitswertaktenzeichen ebenfalls enthalten.
Bitte notiere die Einheitswertaktenzeichen für alle Deine Immobilien bzw. Grundstücke in einer Liste.